Grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU nehmen ständig zu. Anlass können z.B. die Beratung des ausländischen Auftraggebers oder die Montage bzw. die Reparatur der verkauften Ware sein. Aber selbst im EU-Binnenmarkt sind zahlreiche Besonderheiten und Regelungen zu beachten, die ein Unternehmer vor der Entsendung seines Mitarbeiters genau zu prüfen hat.