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Arbeitgeber für 14-tägige Quarantäne von Mitarbeitern nicht zu entschädigen

Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer 14-tägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies zwei Klagen einer Arbeitgeberin ab (VG Koblenz, Urteil vom 10.05.2021 – 3 K 107/21; 3 K 108/21).