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Fehlende Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung eines Gruppenversicherten

Ein Unternehmen, das seinen Kunden „Mitgliedschaften“ anbietet, die unter anderem die Rückholkosten bei Erkrankung aus dem Ausland leisten sollen und das dafür selbst eine Gruppenversicherung unterhält, kann zugleich Versicherungsvermittler sein. Dafür benötigt es laut Bundesgerichtshof aber die Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer. So soll seine Zuverlässigkeit und Sachkenntnis gewährleistet werden.