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Ausnahme bei Sonn- und Feiertagsfahrverbot verlängert

Das NRW-Verkehrsministerium hat die bestehende und bis zum 18. Januar 2021 geltende generelle Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Belieferung von Corona-Impfzentren bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt.