Paulaner gewinnt Rechtsstreit um “PAULANER Spezi“
Das Landgericht München I hat festgestellt, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 1974 zur Berechtigung der Nutzung der Bezeichnung „PAULANER Spezi“ für ein Mischgetränk aus Limonade und Cola fortbesteht. Daher dürfe die Münchener Brauerei die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ weiter nutzen, so das Gericht mit Urteil vom 11.10.2022.
USA: Recht und Steuern – Veranstaltung im LENKWERK Bielefeld

BRANDI Rechtsanwälte, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH laden am 9. Juni 2022 zu der Veranstaltung „Fit für das USA-Geschäft: Der Erfolg liegt im Detail“ ins LENKWERK Bielefeld ein.