Das Lieferkettengesetz – Handlungsbedarf für Unternehmen in der Praxis – Online-Veranstaltung
Das Lieferkettengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und dort mindestens 3.000 Arbeitnehmer (einschließlich ins Ausland entsandter Arbeitnehmer) beschäftigen. Dieser Schwellwert gilt auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der genannte Schwellenwert 1.000 Arbeitnehmer. Bereits heute wird deutlich, dass es […]