Das Bundesamt für Justiz hat für bestimmte Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine besondere Vorgehensweise angekündigt.
Das Bundesamt für Justiz hat für bestimmte Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine besondere Vorgehensweise angekündigt.