Offenlegungspflichten – Achtung Fristablauf!
Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/ Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2022 mit Abschlussstichtag 31.12.2022 in Kürze ab.
Bundesamt für Justiz zur Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bei fehlender Offenlegung
Das Bundesamt für Justiz hat für bestimmte Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine besondere Vorgehensweise angekündigt.