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Hintergrundmusik bei Pizzalieferservice verletzt keine Urheberrechte

Ein Pizza-Lieferdienst muss keinen urheberrechtlichen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main argumentierte, es liege keine öffentliche Wiedergabe im Rechtssinne vor und die Pizzeria-Kunden bekämen die Hintergrundmusik nur zufällig mit.