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Mindestlohn: Keine einseitige Umstellung von Urlaubsgeld auf monatliche Zahlungen

Ein Ar­beit­ge­ber kann das Ur­laubs­geld nicht ein­sei­tig von einer bis­her jähr­li­chen Ein­mal­zah­lung auf mo­nat­li­che Zah­lun­gen um­stel­len, damit der Min­dest­lohn er­reicht wird. Die Regel, wo­nach ein Schuld­ner „im Zwei­fel“ frü­her zah­len darf, hilft dem Ar­beit­ge­ber laut LAG Baden-Würt­tem­berg nicht wei­ter.

Anspruch auf Mindestlohn für Arbeit im Yoga-Ashram

Mitglieder eines Yoga-Ashrams, die sich für eine bestimmte Zeit verpflichtet haben, in den Vereinseinrichtungen zu arbeiten, haben Anspruch auf Mindestlohn. Das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften könne nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweise, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.