Südafrika führt Mehrwertsteuer auf Pakete mit geringem Wert ein

Importeure von Paketen mit geringem Wert müssen Mehrwertsteuer in Höhe von 15 Prozent zusätzlich zu dem pauschalen Zollsatz zahlen müssen.

Die südafrikanische Steuerbehörde informiert, dass Importeure von Paketen mit geringem Wert (weniger als 500 Rand) ab dem 1. September 2024 Mehrwertsteuer in Höhe
von 15 Prozent – zusätzlichen zu dem pauschalen Zollsatz in Höhe von 20 Prozent – zahlen müssen.

Mehrwertsteuer-Digital-Paket ab 1.7.2021: Änderungen bei Zoll und Steuern für Einfuhrsendungen aus Drittländern

Am 1. Juli 2021 tritt die 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes („e-commerce VAT package“) EU-weit in Kraft. Abgesehen von neuen Regeln für innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie für die Erbringung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen regelt das MwSt-Digitalpaket insbesondere die steuerliche Erfassung und zolltechnische Abwicklung bei der Einfuhr von Waren mit geringem Wert (bis 150 Euro) aus Drittländern neu.