Änderung des Landesentwicklungsplans zum Ausbau Erneuerbarer Energien

Aufgrund der Energiekrise in Folge des Ukrainekrieges hat die Bundesregierung im Sommer 2022 das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet. Neben Erleichterungen wie der Abschaffung von Abstandsregelungen zur Wohnbebauung oder dem Ersatz alter Anlagen im Repowering muss nun der Landesentwicklungsplan angepasst werden.