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Quarantäne statt Hochzeit – Arbeitgeber muss haften

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht – vor allem auch während der Corona-Pandemie. Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“  des VDAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte). Kommt ein Geschäftsführer mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, trägt im Kontakt mit seinen Mitarbeitenden keine Maske und hält den Mindestabstand nicht ein, […]