Türkei: Neue Kennzeichnungsvorschrift für Konsumgüter

Konsumgüter, die in die Türkei eingeführt werden und die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, müssen gekennzeichnet sein.

Konsumgüter, die in die Türkei eingeführt werden und die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, müssen ab dem 9. Juni 2025 entsprechend gekennzeichnet sein. Erforderlich sind Angaben zur Tierart, von der die Bestandteile stammen, also zum Beispiel von Schweinen.

Online Veranstaltung – CLP-Kennzeichnung neu: Vorgaben, Formate, digitale Optionen

Im November 2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung abgeschlossen und die Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine Reihe von Änderungen betreffen dabei die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Diese Neuerungen werden in dieser Veranstaltung näher beleuchtet und die Fragen zur Umsetzung in den Fokus genommen. Es werden praxisnahe […]

Frankreich: Update Kennzeichnungspflicht

Am 29. Juni 2021 wurde die Verordnung zur Durchführung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushalts-verpackungen sowie Produkten, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, verabschiedet.