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Lieferant von Kassenrollen scheitert mit Klage auf Kaufpreiszahlung

Das Amtsgericht Dortmund hat eine Klage der Kassen Concord GmbH gegen ein großes Handelsunternehmen auf Kaufpreiszahlung für zugesandte Kassenrollen abgewiesen. Dies hat Mirko Möller von der Kanzlei „Schlüter Graf Rechtsanwälte“ mitgeteilt. Die Firma trete seit vielen Jahren durch Versendung nicht bestellter EC-/Kassenrollen sowie Rechnungen und Inkassoschreiben in Erscheinung, so Möller.