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ADR: Bescheinigungen von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten verlängert

Die Gültigkeitsverlängerung (Ausnahme aufgrund von COVID-19) wurde nochmal ausgedehnt. Deutschland hat am 25. Januar die multilateralen Vereinbarungen M333 und M334 gezeichnet. Es handelt sich um eine Verlängerung der M330, aufgesplittet in die Verlängerung der Fahrerbescheinigungen (M333) und die Verlängerung der Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte (M334).

Corona-Sondervereinbarung für Gefahrgutfahrer und -beauftragte endet am 30. November 2020

Als Folge von Covid 19 wurde im März 2020 die Multilaterale Sondervereinbarung M 324 für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser internationalen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 ablaufen bzw. abgelaufen sind, bis zum 30. November 2020 […]