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Fristlose Kündigung bei gleichzeitigem Weiterbeschäftigungsangebot unwirksam

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, bietet jedoch gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint sei, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Außerbetriebliches Fehlverhalten kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass außerbetriebliches Fehlverhalten die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. In dem entschiedenen Fall (Az. 8 Sa 1671/19 ) hatte der Arbeitnehmer bei der Beantragung eines Immobilienkredites bei einer Bank gefälschte Gehaltsabrechnungen vorgelegt und damit gegenüber der Bank ein höheres Einkommen vorgetäuscht.