Mehrwertsteuer-Digital-Paket ab 1.7.2021: Änderungen bei Zoll und Steuern für Einfuhrsendungen aus Drittländern
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Am 1. Juli 2021 tritt die 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes („e-commerce VAT package“) EU-weit in Kraft. Abgesehen von neuen Regeln für innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie für die Erbringung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen regelt das MwSt-Digitalpaket insbesondere die steuerliche Erfassung und zolltechnische Abwicklung bei der Einfuhr von Waren mit geringem Wert (bis 150 Euro) aus Drittländern neu.