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Rückkehr aus Corona-Risikogebiet: Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

Ein Ar­beit­ge­ber, der einem Ar­beit­neh­mer, der aus einem Co­ro­na-Ri­si­ko­ge­biet zu­rück­ge­kehrt war, ein 14-tä­gi­ges Be­tre­tungs­ver­bot für das Be­triebs­ge­län­de er­teilt hatte, ob­wohl der Ar­beit­neh­mer ent­spre­chend den da­ma­li­gen ver­ord­nungs­recht­li­chen Vor­ga­ben bei der Ein­rei­se auf­grund der Vor­la­ge eines ak­tu­el­len ne­ga­ti­ven PCR-Tests und eines ärzt­li­chen At­tests über Sym­ptom­frei­heit kei­ner Qua­ran­tä­ne un­ter­lag, muss wegen An­nah­me­ver­zugs die Ar­beits­ver­gü­tung zah­len. Dies hat das […]