Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Unerwünschte Briefkastenwerbung darf auch nicht am Hauseingang abgelegt werden

Der Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist. Das umfasst auch, wie im konkreten Fall geschehen, das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang, entschied das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil.