Unzulässiger Medienbruch: Werbebrief darf nicht auf AGB im Internet verweisen

Ein Verweis auf eine Webseite mit den AGB kann insbesondere dann einen unzulässigen Medienbruch darstellen, wenn die Kunden zuvor per Werbebrief kontaktiert werden. Laut OLG Düsseldorf hätten die AGB problemlos dem Werbeschreiben beigefügt werden können.
Unerwünschte Briefkastenwerbung darf auch nicht am Hauseingang abgelegt werden
Der Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist. Das umfasst auch, wie im konkreten Fall geschehen, das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang, entschied das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil.