Unzulässiger Medienbruch: Werbebrief darf nicht auf AGB im Internet verweisen

Ein Ver­weis auf eine Web­sei­te mit den AGB kann ins­be­son­de­re dann einen un­zu­läs­si­gen Me­di­en­bruch dar­stel­len, wenn die Kun­den zuvor per Wer­be­brief kon­tak­tiert wer­den. Laut OLG Düs­sel­dorf hät­ten die AGB pro­blem­los dem Wer­be­schrei­ben bei­ge­fügt wer­den kön­nen.

Unerwünschte Briefkastenwerbung darf auch nicht am Hauseingang abgelegt werden

Der Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist. Das umfasst auch, wie im konkreten Fall geschehen, das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang, entschied das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil.