BaFin erweitert erneut Info-Seite zu DORA

Unter www.bafin.de/dora finden beaufsichtigte Unternehmen seit Oktober 2023 Wissenswertes rund um die EU-Verordnung DORA. Die Finanzaufsicht BaFin hat diese Seite nun mit weiteren Informationen zu den verschiedenen Themenbereichen von DORA ergänzt.
Infoseite der BaFin zu Digital Operational Resilience Act (DORA) ist online

Tausende Unternehmen des Finanzsektors – und darüber hinaus – müssen die EU-Verordnung DORA ab Januar 2025 anwenden.
Gruppenversicherungsverträge: Was Sie wissen sollten

IHK-Organisation und BaFin veröffentlichen Leitfaden
Geldwäsche: BaFin-Rundschreiben zu Hochrisikostaaten

Am 04. Juli 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr Rundschreiben 05/2002 (GW) veröffentlicht. Entsprechend den Vorgaben der FATF vom 17. Juni 2022 wird die Liste der Hochrisikoländer angepasst. Als Hochrisikostaaten gelten neben Nordkorea und Iran 23 weitere Länder. Bei Geschäftsbeziehungen/Transaktionen mit diesen Ländern sind besondere Geldwäsche-Sorgfaltspflichten zu beachten.