„Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut” ist keine Altersdiskriminierung
Eine Stellenanzeige ist im Gesamtzusammenhang zu würdigen. Wird das Arbeitsumfeld als jung und dynamisch beschrieben, erkennt der Durchschnittsleser laut LAG Mecklenburg-Vorpommern, dass für den Arbeitsplatz geworben wird – und niemand wegen seines Alters als Bewerber ausgeschlossen werden soll.
Keine Altersdiskriminierung bei provozierter Absage
Wenn das Gesamtbild der Bewerbung ergibt, dass eine Absage des potenziellen Arbeitgebers provoziert werden sollte, dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung für eine Altersdiskriminierung. Ein Indiz für eine provozierte Absage kann laut Bundesarbeitsgericht sein, wenn das Fehlen wesentlicher Anforderungen geradezu demonstrativ dokumentiert wird.