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Keine Altersdiskriminierung bei provozierter Absage

Wenn das Gesamtbild der Bewerbung ergibt, dass eine Absage des potenziellen Arbeitgebers provoziert werden sollte, dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung für eine Altersdiskriminierung. Ein Indiz für eine provozierte Absage kann laut Bundesarbeitsgericht sein, wenn das Fehlen wesentlicher Anforderungen geradezu demonstrativ dokumentiert wird.