Informationsveranstaltung „Neuerungen Gefahrgutvorschriften 2025“

Die Figur der Justitia verkörpert die Gerechtigkeit

Im Jahr 2025 treten Neuerungen und Änderungen der Gefahrgutvorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), der Schiene (RID), auf Binnenwasserstraßen (ADN) und auf dem Seeweg (IMDG Code) sowie im Luftverkehr (IATA-DGR) in Kraft, auf die sich Unternehmen einstellen müssen. Zugleich ergeben sich Änderungen bei den nationalen Gefahrgutvorschriften 2025. Welche Änderungen zu erwarten sind, wird Thema der Veranstaltung am Mittwoch, 27. November 2024 sein.

ADR: Bescheinigungen von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten verlängert

Die Gültigkeitsverlängerung (Ausnahme aufgrund von COVID-19) wurde nochmal ausgedehnt. Deutschland hat am 25. Januar die multilateralen Vereinbarungen M333 und M334 gezeichnet. Es handelt sich um eine Verlängerung der M330, aufgesplittet in die Verlängerung der Fahrerbescheinigungen (M333) und die Verlängerung der Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte (M334).