Informationsveranstaltung: Erfolgreiche Strategien für den Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft, 11.02.2025, 13:30-17:00Uhr

Der Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft wird für viele Unternehmen perspektivisch immer wichtiger. Doch wie kann dies gelingen und wie können die zahlreichen Herausforderungen gemeistert werden? Im Zuge dieser Veranstaltung wird sich anhand dreier Unternehmensbeispiele aus den Bereichen Chemie, Kunststoffe und Konsumer Produkte aufgezeigt, wie sich diese Unternehmen erfolgreich auf den Weg gemacht haben.

Online-Infoveranstaltung Förderaufruf Ressource.NRW 2024-2025

Bild nachhaltiges Gewerbegebiet

Förderung für innovative Maßnahmen zur Ressourceneinsparung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.
Um neuartige ressourceneffiziente Technologien wie Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. 

Bundespreis Ecodesign 2025: Jetzt bewerben!

Abgebildet ist das Logo des Bundespreis Ecodesign. Der Preis wird vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin ausgelobt

Ab sofort können Unternehmen aller Branchen, Designer*innen und Studierende aus ganz Europa ihre innovativen Projekte für den Bundespreis Ecodesign einreichen. Bis zum 14. April 2025 besteht die Möglichkeit, wegweisende Produkte, Dienstleistungen, Konzepte oder Studienarbeiten für den renommierten Wettbewerb anzumelden. Im Mittelpunkt stehen kreative Lösungen, die ökologische Verantwortung und herausragendes Design vereinen.

Onlinepflicht für Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG

Eine Frau sitzt am Küchentisch vor ihrem Laptop. Sie ist von hinten zu sehen.

Für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG soll es ab dem 1. Januar 2025 eine Online-Verpflichtung geben. Zudem entfällt für Anträge auf Steuerentlastungen nach den §§ 53a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3, 51, 54 EnergieStG und nach den §§ 9a, 9b StromStG die Vorlagepflicht für die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ab dem 1. Januar 2025.