Alles zum Thema "Recht & Steuern"

Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Viele Beschäftigte wollen nicht mehr zurück ins Büro. Doch was passiert, wenn ein Arzt ein Attest ausstellt, das ausschließlich Homeoffice empfiehlt? Müssen Arbeitgeber das akzeptieren?
Mehr als 120.000 mittelständische Unternehmen jährlich sollen bis Ende 2027 auf einen Nachfolger übergehen. In manchen Fällen steht eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger aus der Familie bereit. In anderen Fällen soll das Unternehmen verkauft oder auf eine Stiftung übertragen werden.
Ein Fahrkartenkontrolleur, der während seiner Arbeitszeit anderen Beschäftigungen nachging, durfte fristlos gekündigt werden. Das LAG Köln hat zudem entschieden, dass sein Arbeitgeber für die Aufklärung einen Privatdetektiv beauftragen durfte. Die Kosten hat nun der Ex-Arbeitnehmer zu tragen.
Wer für das "dynamische Team" nicht nur einen "Buddy", sondern auch einen "Digital Native" sucht, bekommt es mit dem AGG zu tun. Ein Bewerber - Jahrgang 1972 - klagte vor dem LAG Baden-Württemberg gegen eine solche Stellenausschreibung. Mit Erfolg.
Eine Arzthelferin manipulierte wohl die Patientenakte ihres Manns, wurde gefeuert und bestritt den Zugang der Kündigung. Die Praxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg nebst Sendestatus. Das reichte dem BAG aber allein nicht für einen Anscheinsbeweis für den Zugang aus.
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Online-Händler müssen AGBs und Impressum anpassen.
Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Viele Beschäftigte wollen nicht mehr zurück ins Büro. Doch was passiert, wenn ein Arzt ein Attest ausstellt, das ausschließlich Homeoffice empfiehlt? Müssen Arbeitgeber das akzeptieren?
Mehr als 120.000 mittelständische Unternehmen jährlich sollen bis Ende 2027 auf einen Nachfolger übergehen. In manchen Fällen steht eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger aus der Familie bereit. In anderen Fällen soll das Unternehmen verkauft oder auf eine Stiftung übertragen werden.
Ein Fahrkartenkontrolleur, der während seiner Arbeitszeit anderen Beschäftigungen nachging, durfte fristlos gekündigt werden. Das LAG Köln hat zudem entschieden, dass sein Arbeitgeber für die Aufklärung einen Privatdetektiv beauftragen durfte. Die Kosten hat nun der Ex-Arbeitnehmer zu tragen.
Wer für das "dynamische Team" nicht nur einen "Buddy", sondern auch einen "Digital Native" sucht, bekommt es mit dem AGG zu tun. Ein Bewerber - Jahrgang 1972 - klagte vor dem LAG Baden-Württemberg gegen eine solche Stellenausschreibung. Mit Erfolg.
Eine Arzthelferin manipulierte wohl die Patientenakte ihres Manns, wurde gefeuert und bestritt den Zugang der Kündigung. Die Praxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg nebst Sendestatus. Das reichte dem BAG aber allein nicht für einen Anscheinsbeweis für den Zugang aus.
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Online-Händler müssen AGBs und Impressum anpassen.