Handeln Arbeitnehmer böswillig, wenn sie sich während ihrer Kündigungsfrist nicht um einen neuen Job kümmern? Nein, sagt das BAG. Demnach können Arbeitgeber die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen, wenn sich von ihnen freigestellte Arbeitnehmer innerhalb ihrer Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen.