Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Berufskraftfahrer: Verlängerungsregelung gilt auch für später ablaufende Dokumente

Bisher galten nach einer EU-Verordnung bestimmte Dokumente/Bescheinigungen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären, als um zehn Monate verlängert. Ab sofort gelten auch solche, die zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. September 2021 abgelaufen wären oder noch ablaufen würden, als um zehn Monate verlängert.