Ihr Text, Ihr Bild, Ihre Musik: Deutsches Patent- und Markenamt informiert auch zum Urheberrecht
DPMA schärft sein Profil als Kompetenzzentrum für geistiges Eigentum in Deutschland mit neuem Informationsmaterial – DPMA-Präsidentin: Wir informieren kreative Menschen über ihre Rechte – Vom Möbel-Klassiker bis zu Künstlicher Intelligenz: Urheberrecht wirkt und steht vor neuen Herausforderungen
BGH konkretisiert Voraussetzung für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen
Die Sperrung von Webseiten kann nur verlangt werden, wenn ein Rechteinhaber alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Revision der klagenden Wissenschaftsverlage zurückgewiesen. Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sei gegen einen in der EU ansässigen Betreiber oder HostProvider grundsätzlich zumutbar. Eine Sperrung sei das letzte Mittel, so der BGH.