Testpflicht für Arbeitnehmer nach Urlaubsrückkehr
Nach den Neuregelungen der Coronaschutzverordnung NRW müssen sich Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, am ersten Arbeitstag dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis vorlegen.