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Testpflicht für Arbeitnehmer nach Urlaubsrückkehr

Nach den Neuregelungen der Coronaschutzverordnung NRW müssen sich Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, am ersten Arbeitstag dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis vorlegen.