„Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut” ist keine Altersdiskriminierung
Eine Stellenanzeige ist im Gesamtzusammenhang zu würdigen. Wird das Arbeitsumfeld als jung und dynamisch beschrieben, erkennt der Durchschnittsleser laut LAG Mecklenburg-Vorpommern, dass für den Arbeitsplatz geworben wird – und niemand wegen seines Alters als Bewerber ausgeschlossen werden soll.
Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen
Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers, entschied das LAG Schleswig-Holstein. Da der Kläger durch die Antwort der Arbeitgeberin im Chat aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wurde, steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. drei Bruttomonatsgehältern zu.