Neue Landesbauordnung: Solardachpflicht für neue Parkplätze auf Gewerbeflächen
Die Landesbauordnung NRW hat mit der aktuellen Änderung einige neue Vorschriften für mehr Nachhaltigkeit bekommen: Ab 2022 müssen neue Parkflächen überdacht und dieses mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Das betrifft neu angelegte, offene Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen und Großparkplätze.