Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen
Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers, entschied das LAG Schleswig-Holstein. Da der Kläger durch die Antwort der Arbeitgeberin im Chat aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wurde, steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. drei Bruttomonatsgehältern zu.