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Paulaner gewinnt Rechtsstreit um “PAULANER Spezi“

Das Landgericht München I hat festgestellt, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 1974 zur Berechtigung der Nutzung der Bezeichnung „PAULANER Spezi“ für ein Mischgetränk aus Limonade und Cola fortbesteht. Daher dürfe die Münchener Brauerei die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ weiter nutzen, so das Gericht mit Urteil vom 11.10.2022.