Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Anpassung der Miete in Pandemie-Zeiten

Pandemiebedingte Betriebsbeschränkungen eines Friseur- und Kosmetikbetriebs führen nicht zu einem Mangel der Mietsache, wenn deren Gebrauchsüberlassung unverändert möglich ist. Gleichwohl kommt laut Bundesgerichtshof ein Anspruch auf Mietanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, sofern ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist. Dabei obliege es dem Mieter, seine wirtschaftliche Situation darzulegen (BGH, Urteil vom 23.11.2022 […]