Krank zu Beginn der Probezeit: Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung
Wann man krank wird, kann man sich leider nicht aussuchen. Direkt zu Anfang der Probezeit kann eine Krankheit Auswirkungen auf den Lohn haben. Das soll auch dem Schutz der Beschäftigten dienen. Warum?