Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Offenlegungspflichten – Achtung Fristablauf!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/ Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2022 mit Abschlussstichtag 31.12.2022 in Kürze ab.

„Aufschiebung“ von Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen erst nach den Osterfeiertagen Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen eingeleitet werden. Die „Aufschiebung“ gilt für Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 geendet hat und laut Bekanntmachung […]