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Neue Landesbauordnung: Solardachpflicht für neue Parkplätze auf Gewerbeflächen

Die Landesbauordnung NRW hat mit der aktuellen Änderung einige neue Vorschriften für mehr Nachhaltigkeit bekommen: Ab 2022 müssen neue Parkflächen überdacht und dieses mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Das betrifft neu angelegte, offene Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen und Großparkplätze.