Neuerungen für Finanzanlagenvermittler
Die neue Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) wurde am 31. März 2023 durch den Bundesrat verabschiedet.
Finanzanlagenvermittler: Neuregelungen gelten seit 1. August
Die neuen Regeln für Finanzanlagenvermittler sind zum 1. August 2020 in Kraft getreten. Diese betreffen im Wesentlichen zusätzliche Wohlverhaltensregelungen.