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Eintragungspflicht für alle Gesellschaften im Transparenzregister beschlossen

Der Bundestag hat am 10.06.2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) beschlossen, der Bundesrat hat am 25.06.2021 keinen Einspruch eingelegt. Das Gesetz ist im BGBl I, S. 2083 ff. veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Gesellschaften ab dem 01.08.2021 eintragungspflichtig. Es gelten Übergangsfristen.