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Verbot sichtbaren Tragens religiöser Zeichen in Unternehmen kann rechtmäßig sein

Eine Unternehmensregel, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall einer belgischen Praktikumsbewerberin bekräftigt, die abgelehnt wurde, weil sie sich weigerte, ihr islamisches Kopftuch abzunehmen. Die Neutralitätspolitik eines Unternehmens könne eine mittelbare Benachteiligung unter Umständen rechtfertigen, so der EuGH.

Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen

Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers, entschied das LAG Schleswig-Holstein. Da der Kläger durch die Antwort der Arbeitgeberin im Chat aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wurde, steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. drei Bruttomonatsgehältern zu.