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Dreiwöchige Affenpocken-Quarantäne trotz Impfung gerechtfertigt

Eine Per­son, die wäh­rend der in­fek­tiö­sen Phase ihres mit Af­fen­po­cken in­fi­zier­ten Mit­be­woh­ners in der ge­mein­sa­men Woh­nung ge­blie­ben ist, muss 21 Tage in häus­li­cher Qua­ran­tä­ne blei­ben. Der Eil­an­trag gegen die ent­spre­chen­de An­ord­nung des Ge­sund­heits­am­tes Düs­sel­dorf blieb vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf er­folg­los. Die zwi­schen­zeit­lich er­folg­te Imp­fung än­de­re daran nichts, da der Impf­stoff in der EU noch nicht […]