Dreiwöchige Affenpocken-Quarantäne trotz Impfung gerechtfertigt
Eine Person, die während der infektiösen Phase ihres mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Der Eilantrag gegen die entsprechende Anordnung des Gesundheitsamtes Düsseldorf blieb vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolglos. Die zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändere daran nichts, da der Impfstoff in der EU noch nicht […]