Autobahn A2 abschnittsweise vom Ferienreisefahrverbot ausgenommen
Aktueller Erlass aus dem VM NRW: Aufgrund der bedingten Tragfähigkeit der Emscher-Kanal-Brücke (A 43) wird die Ausweichstrecke, nämlich der Abschnitt der A 2 vom Autobahnkreuz Dortmund Nordwest bis zum Autobahnkreuz Recklinghausen in beiden Richtungen von den Regelungen des Ferienreisefahrverbots ausgenommen.