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Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung einigt sich auf Endbericht

Mit einer Gegenstimme hat sich die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ auf ein Paket aus einer schrittweisen Stilllegung von Kohlekraftwerken, begleitenden energiewirtschaftlichen Maßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen für Stromverbraucher und betroffene Regionen geeinigt. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Kommission zu prüfen.

Bei einigen Maßnahmen hängt die Umsetzung von Verhandlungen mit der europäischen Kommission ab. Die Kommission hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, möglichst rasch ein Gesetz vorzulegen, mit dem die Strukturentwicklung in den Regionen schnell angestoßen werden soll. DIHK-Präsident Eric Schweitzer hat den Kompromiss als „ein gutes Signal“ bewertet. Besonders wichtig waren die Einführung fester und regelmäßiger Überprüfungen in den Jahren 2023, 2026 und 2029 sowie Ausgleichsmaßnahmen bei den Strompreisen. Eine umfassende Bewertung des Ergebnisses durch den DIHK folgt.

Der Bericht enthält folgende Kernpunkte:

Ausstieg aus der Kohleverstromung:

  • Bis Ende 2022 soll die Leistung der Kohlkraftwerke auf 30 GW reduziert werden. Je 15 GW Braun- und Steinkohle sollen dann noch am Netz sein. Zudem sollen die Kohlekraftwerke, die sich in der Netzreserve befinden und nicht stillgelegt werden dürfen, weitgehend von Kohle auf Gas umgestellt werden (Genehmigungsvorbehalt der EU). Rechnet man alles zusammen, sinkt die installierte Leistung der Kohle um 12,5 GW im Vergleich zu 2017. Mit diesen Maßnahmen sollen die Emissionen des Stromsektors 2022 um etwa 45 Prozent unter dem Stand von 1990 liegen. Mit den Betreibern der Kraftwerke sollen einvernehmliche Vereinbarungen geschlossen werden, die Entschädigungen für die Betreiber enthalten sollen. Die Entschädigungshöhe soll über Ausschreibungen oder analog zur Sicherheitsbereitschaft ermittelt werden.
  • Bis Ende 2030 soll die Leistung der Kohlekraftwerke auf 17 GW sinken. Diese teilen sich auf in 9 GW Braun- und 8 GW Steinkohle. Zwischen 2023 und 2030 sollen die Emissionen möglichst stetig sinken. 2025 soll es einen substanziellen Zwischenschritt durch ein Innovationsprojekt in Höhe von 10 Mio. Tonnen geben. Die Kommission empfiehlt eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern der Braunkohlekraftwerke bis zum 30.06.2020 für den Zeitraum bis 2030. Erfolgt diese nicht, soll es eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen geben. Steinkohlekraftwerke sollen in diesem Zeitraum über die Auktion einer Stilllegungsprämie vom Markt gehen. Sollte dies nicht ausreichen, soll auch hier Ordnungsrecht zum Einsatz kommen. Dabei gilt für alle Kraftwerke: Je später sie vom Netz gehen, desto geringer ist die Entschädigung. Die Degression gilt aber nicht, wenn Kraftwerke zum Zeitpunkt der Stilllegung jünger als 25 Jahre sind. Kraftwerke bis 150 MW sollen bis 2030 von ordnungsrechtlichen Maßnahmen verschont werden. Zudem soll ihre Umstellung auf Gas gefördert werden.
  • Die Kohleverstromung soll 2038 enden. 2032 soll entschieden werden, ob sie bereits 2035 beendet werden kann. Das Abschlussdatum wird zudem 2026 und 2029 bereits einer Überprüfung unterzogen.
  • Die Kommission erwartet, dass die Bundesregierung nicht durch spätere Rechtsänderungen beispielsweise des Umwelt- und Planungsrechts (z. B. BREV) das erzielte Ergebnis der Kommission gefährdet.

Flankierende Maßnahmen im Energiesektor

  • Damit es tatsächlich im Rahmen des Emissionshandels zur Reduktion von Treibhausgasen kommt, sollen CO2-Zertifikate gelöscht werden.
  • Das Ausbauziel für erneuerbare Energien soll auf 65 Prozent bis 2030 angehoben werden. Der Ausbau soll systemdienlich und marktkonform erfolgen.
  • Das KWKG soll bis 2030 verlängert werden. Die Umstellung von Kohle auf Gas soll bis 2026 attraktiver ausgestaltet werden. Beides steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der EU.
  • Das Monitoring der Versorgungssicherheit wird ausgebaut.
  • Die Einführung eines systematischen Investitionsrahmens für Kraftwerke wird geprüft.
  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für neue Gaskraftwerke.
  • Ausbau und bessere Nutzung der Stromnetze.
  • Überarbeitung des Systems aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Dabei soll u. a. die Stromsteuer gesenkt werden.
  • Prüfung der Einführung einer CO2-Bepreisung auch in den Nicht-ETS-Sektoren.

Entlastung für Wirtschaft und private Haushalte

  • Es soll einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu den Übertragungsnetzentgelten geben oder eine wirkungsgleiche Maßnahme. Die genaue Höhe wird 2023 ermittelt. Aus heutiger Sicht sollten es mindestens 2 Mrd. Euro sein.
  • Zudem soll ein zusätzliches Entlastungsinstrument für die energieintensive Industrie geschaffen werden.
  • Die ETS-Strompreiskompensation soll verstetigt und fortentwickelt werden.

Strukturentwicklung

  • Für ein strukturpolitisches Sofortprogramm werden die im Bundeshaushalt bis 2021 eingeplanten 1,5 Mrd. Euro verwendet. Bund und Länder einigen sich auf konkrete Maßnahmen bis 2021.
  • Die Kommission empfiehlt, für den Zeitraum 2019 bis 2021 einen ersten Investitionsanreiz für die Kohlereviere aufzulegen (Sofortprogramm für unternehmerische Investitionen). Dies umfasst eine Investitionszulage für die Braunkohlereviere. Das Ziel ist die Aktivierung privater Investitionen. Die für das Programm „Unternehmen Revier“ (Ideenwettbewerbe in den Revieren) vorgesehenen jährlichen Mittel werden substanziell aufgestockt. Das Programm „IR! – Wandel durch Innovation in der Region“ wird über die Laufzeit des gesamten Prozesses verlängert, auf das Rheinische Revier erweitert und aufgestockt.
  • Ein Bestandteil des Gesetzespakets soll ein Maßnahmengesetz sein, in dem etwa Maßnahmen des Bundes bzw. mit Bundesbeteiligung insbesondere im Bereich Infrastrukturausbau, Wirtschafts- und Innovationsförderung sowie Ansiedlung von Behörden und von Forschungseinrichtungen geregelt werden könnten.
  • Der Bund stellt ein zusätzliches Budget für aus dem Bundeshaushalt zu finanzierende Einzelprojekte für die von einer vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Länder von pro Jahr 1,3 Mrd. Euro über 20 Jahre bereit. Das Maßnahmengesetz soll zudem in einem zu ratifizierenden Staatsvertrag zwischen dem Bund sowie den betroffenen Ländern und Kommunen umgesetzt werden.
  • Über das Maßnahmengesetz hinaus wird aus Mitteln des Bundes den Ländern eine Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, die von der Haushaltslage unabhängig ist. Die Kommission empfiehlt hierfür jährlich Mittel in Höhe von 0,7 Mrd. Euro über 20 Jahre zur Verfügung zu stellen. Durch ein solches Budget wird die Möglichkeit geschaffen, auf heute noch nicht absehbare Anforderungen der Strukturförderung flexibel und projektoffen reagieren zu können.
  • Zusätzlich ist zur Verbesserung der Verkehrsanbindungen ein Sonderfinanzierungsprogramm für Verkehrsinfrastrukturen einzurichten.

Monitoring, Evaluierung und Revisionsklausel

Der Stand der Umsetzung des Gesamtpakets wird in den Jahren 2023, 2026 und 2029 einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Wenn diese ergeben, dass die Kriterien und Maßnahmen nicht erfüllt sind, soll bei Maßnahmen nachgesteuert werden. Hierzu soll die Bundesregierung entsprechende Schritte schnellstmöglich in die Wege leiten. Im Bericht in Kapitel 6 befindet sich eine ganze Reihe an Maßnahmen mit Jahreszahlen für ihre Erfüllung, die geprüft werden.

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