Im Nationalen Luftreinhalteprogramm (NLP) berichtet die Bundesregierung der EU-Kommission Strategien und Maßnahmen, mit denen sie die Emissionsreduktion zur sogenannten NEC-Richtlinie einhalten will. Der DIHK unterstützt das Programm grundsätzlich. Einige der dort beschriebenen weiterführenden Maßnahmenoptionen enthalten jedoch Vorschläge für erweiterte Anforderungen an Unternehmen, zu denen er Änderungen anregt. Nach dem Entwurf des NLP kann Deutschland die Ziele der NEC-Richtlinie nicht ohne weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung erreichen. Das BMU schlägt hierzu erweiterte Anforderungen insbesondere an Industrieanlagen und Kraftwerke vor.
Der DIHK setzt sich in seiner Stellungnahme für die Berücksichtigung weiterer Maßnahmen ein, mit denen die Ziele voraussichtlich erreicht werden können. Um für Unternehmen mehr Planungssicherheit für das Errichten oder Ändern von Anlagen oder den Betrieb von Dieselfahrzeugen in Städten zu schaffen, sollte das Programm stattdessen weitere Gesetzgebungsvorhaben, Pläne oder Programme berücksichtigen. Hierzu zählen aus Sicht des DIHK insbesondere:
- das „Sofortprogramm saubere Luft 2017 – 2020“
- der Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“
- Richtlinien und Durchführungsbeschluss der EU im Bereich Verkehr (bspw. Mobility Package), Klimaschutz (bspw. Clean Energy Package) sowie Industrieemissionen (bspw. BVT-Schlussfolgerungen)
- Förderprogramme im Bereich nachhaltiger Gebäude, Industrie und Mobilität
Quelle: DIHK