Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Prüfung nicht bestanden – was nun?

So ein richtig gutes Gefühl hat man ja eigentlich selten nach einer wichtigen Prüfung. Aber jetzt hat es sich bestätigt: Abschlussprüfung versemmelt.

Ursachen? Kann es viele geben. Vielleicht ein Blackout während der Prüfung, die Tagesform passte nicht oder es war einfach das falsche Thema.

Ok, jetzt heißt es Durchatmen. Klar, das ist alles andere als schön, aber auch nicht das Ende der Welt. Was nun?

Folgende Möglichkeiten hast Du, wenn Du deine Abschlussprüfung nicht bestanden hast:

•    Du verlängerst Deine Ausbildung: Generell kannst Du die Abschlussprüfung bei der nächsten Gelegenheit (in der Regel ca. ½ Jahr später) wiederholen und kannst dies auch bei deinem Ausbildungsbetrieb geltend machen. Dein Ausbildungsverhältnis wird in diesem Fall auf Antrag bei der IHK verlängert. Maximal ein Jahr mehr ist möglich.

Dein Betrieb muss dich für die Zeit bis zum nächsten Prüfungstermin weiter beschäftigen. Das heißt auch, dass Du weiterhin Deine Ausbildungsvergütung bekommst und der Betrieb die Kosten für die Wiederholungsprüfung übernehmen muss. Allerdings musst Du auch weiterhin zur Berufsschule gehen, sofern für Dich eine Berufsschulpflicht besteht.

Die Prüfung kannst Du insgesamt zweimal wiederholen. Nach dreimal Durchfallen ist der Zug allerdings abgefahren, danach gibt es keine Möglichkeit mehr die Ausbildung mit einem offiziellen Abschluss abzulegen.

Wiederholt werden die Prüfungsteile, bei denen Du weniger als 50 Punkte erreicht hast. Die Teile, bei denen Du mehr als 50 Punkte erreicht hast, musst Du nicht nochmal machen, kannst sie aber machen wenn Du das willst. Dann zählt aber auch das Ergebnis, was Du als letztes gemacht hast. Solltest Du also beispielsweise in einem Prüfungsteil 60 Punkte erreicht haben, machst diesen Teil nochmal und erreichst 50 Punkte(oder weniger!), dann zählt das letzte Ergebnis. Das sollte also gut überlegt sein ob man einen bestandenen Teil nochmal machen möchte.

 

•    Du verlängerst Deine Ausbildung nicht: Entscheidest Du Dich dafür, Deine Ausbildung nicht zu verlängern, kannst Du eine sogenannte externe Wiederholungsprüfung machen. Hierfür meldest Du Dich bei deiner IHK und stellst frühzeitig einen entsprechenden Antrag. Beim nächsten Prüfungsdurchlauf wärst Du dann mit dabei. Deine Ausbildungszeit endet in diesem Fall mit der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit, zur Berufsschule musst Du dann nicht mehr. Das heißt dann aber auch, dass Du keine Ausbildungsvergütung mehr erhältst und die Gebühren für die Prüfung selbst tragen musst.

Auch hier gilt: Wiederholt werden müssen die Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden. Teile die Du bereits bestanden hast, müssen nicht, aber können wiederholt werden. Aber Vorsicht: Lass Dir nicht zu viel Zeit, die Prüfung zu wiederholen. Nach zwei Jahren verfallen bestandene Prüfungsleistungen! Außerdem ist man nach einiger Zeit auch einfach raus aus dem Thema, wenn man sich nicht regelmäßig mit dem Stoff der Ausbildung beschäftigt und vertieft.

Solltest Du also Deine Abschlussprüfung nicht bestanden haben, heißt das noch lange nicht dass alles vorbei ist. Sieh es so: Du weißt jetzt wie eine Abschlussprüfung aussieht und was auf Dich zukommen kann. Versuche herauszufinden, woran es gelegen hat. Und natürlich ganz wichtig ist, dass Du im Thema bleibst. Es ist wenig ratsam, erst kurz vor der Wiederholungsprüfung mit dem Lernen wieder anzufangen, besser ist es sich immer wieder zwischendurch mit dem Stoff zu beschäftigen. Beim nächsten Mal klappt es dann bestimmt besser.

Die Prüfungsleistungen werden übrigens nach einem IHK-Schlüssel bewertet, und der sieht wie folgt aus:

Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung:
100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut
Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung:
91-81 Punkte = Note 2 = gut
Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung:
80-67 Punkte = Note 3 = befriedigend
Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht:
66-50 Punkte = Note 4 = ausreichend
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind:
49-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind:
29-0 Punkte = Note 6 = ungenügend

Foto: loilamtan CC0 1.0 Universal (CCO 1.0) Public Domain Dedication/https://pixabay.com/de/mädchen-traurig-denken-hintergrund-2096998/

Weitere Themen